Datum: Dienstag, 18.11.2025

Zeit: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dauer: 8 Unterrichtsstunden
Ort: LEB-Seminarraum,

Am Bremer Dreh 1, 49406 Barnstorf
Referentin: Hella Einemann-Gräbert, Autorin "Plattdeutsch in der Pflege", Fachlehrerin i.R.
TN-Beitrag: 149,00 €

VA-Nr.: SB-BAB703001

Infos & Anmeldung
LEB_Einladung&Anmeldung_Dementengarten_1
Adobe Acrobat Dokument 176.6 KB

"Gartengestaltung für Menschen mit Demenz"

Planung eines Demenzgarten als Erholungs- und Bewegungsraum

 

Ein Garten als Schutz- und Orientierungsraum bietet eine sinnvolle und bereichernde Ergänzung zum Pflege- und Beschäftigungsalltag in stationären Alteneinrichtungen. Für Zufriedenheit und Gesundheit der meisten Menschen ist der Aufenthalt im Freien unabdingbar. Für demente und desorientierte Personen kommt zusätzlich hinzu, dass sie, wenn sie durch ein sinnesanregendes Umfeld gefordert werden, durch die Auseinandersetzung mit diesen Eindrücken aktiver bleiben. Ein angelegter Dementengarten nimmt diese Thematik auf und bezweckt, die Besucher:innen zu stimulieren und ihre Erinnerungen zu wecken. Der Garten ist zugleich Begegnungs-, Erholungs- und Erlebnisraum für alle Bewohner:innen, aber auch für die Betreuungs- und Pflegekräfte.

 

Dieses Tagesseminar richtet sich an Menschen, die schon immer mal darüber nachgedacht haben, einen Garten anzulegen. Ausgehend von einem Grundverständnis für die Alterserkrankung Demenz, werden die besonderen Anforderungen an Gartengestaltungen für demente Menschen aufgegriffen. Von der Ideenfindung über die Konzeptentwicklung, Material- und Pflanzenverwendung, bis hin zur Realisierung und Pflege werden praxistaugliche Tipps gegeben.

 


Inhalte:

  • Basiswissen – Gartentherapie für Demenzerkrankte
  • Inhalte/Elemente für eine Gartenanlage
  • Pflanzenkunde
  • Kriterien für die Projektgestaltung (von der Vorbereitung bis Umsetzung)
  • Praktische Beispiele

 

Für: Seniorenbegleiter:innen, Präsenzkräfte in der Seniorenbetreuung, Interessierte, Ehrenamtliche, Ergotherapeut:innen, Weiterbildung für Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI